26.04.2021 - Stadt Wiesbaden 
Neue Gesetzesfassung verschärft Regeln zur Mund-Nase-Bedeckung bei ESWE Verkehr
Für das Bundesinfektionsschutzgesetz ist eine neue Fassung in Kraft getreten. Es gilt ab sofort folgende Regelung: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden an drei Tagen in Folge über 100, gilt ab dem übernächsten Tag, dass eine FFP2-Maske (oder vergleichbar, das heißt Masken vom Typ FFP3, KN95 oder N95) getragen werden muss. Das gilt in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, in Bahnhofsgebäuden, auf Bahnsteigen und an Bushaltestellen. Eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) reicht nicht mehr aus.