26.04.2021 - Stadt Wiesbaden
Bundesnotbremse: Schulschließungen
Mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes - „Notbremse“ - am Freitag, 23. April, wird auch das Thema Schulschließungen geregelt. Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen müssen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen. Ausnahmen können landesseitig für Abschlussklassen und Förderschulen vorgesehen werden. Kitas, Horte und Kindertagespflege müssen ab einer Inzidenz von 165 auf Notbetreuung umstellen.