21.01.2021 - Stadt Wiesbaden 
Wiesbaden erstattet Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuung in Januar und Februar
Die Landeshauptstadt Wiesbaden erstattet Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuung in Januar und Februar. Diese Regelung gilt für Krippe, Kindergarten (Elementarbereich), Hort, Kindertagespflege, Betreuende Grundschule und Grundschulkinderbetreuung in städtischer Trägerschaft und bei freien Trägern.