14.01.2021 - Stadt Wiesbaden 
Einschränkungen bei Dienstleistungen der Stadtverwaltung
Mit Beginn des Lockdowns am Mittwoch, 16. Dezember, hatte die Stadtverwaltung ihre Dienstleistungen stärker eingeschränkt, um damit die Ausbreitung des Virus, auch unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bremsen. Auch mit der Verschärfung des Lockdowns zum Montag, 11. Januar, stehen die Ortsverwaltungen Biebrich, Bierstadt, Dotzheim, Kastel/Kostheim und Nordenstadt, das Bürgerbüro und Standesamt grundsätzlich weiterhin für Kundenkontakte mit einem festen Kontingent an Terminen zur Verfügung, allerdings nur in dringenden Angelegenheiten und ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung oder online Terminreservierung.