23.04.2021 - Stadt Wiesbaden
Auswirkungen der „Notbremse“ und Öffnung der „Prio-Gruppe 3“ für Wiesbaden
Die bundesrechtliche „Notbremse“ und die Öffnung der „Prio-Gruppe 3“ der Impfverordnung durch die Landesregierung haben Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Wiesbaden: Die Notbremse gilt ohne weiteren kommunalen Umsetzungsakt unmittelbar. Öffnung der „Prio-Gruppe 3“: Berechtigte müssen sich über das Terminportal des Landes für die Impfung anmelden; Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und des Katastrophenschutz werden zunächst geimpft.